Bei Lese-Rechtschreibstörungen und sonstigen Einschränkungen, die einen Nachteilsausgleich zur Folge haben können, wenden Sie sich an die Schulpsychologinnen.
Bei Lese-Rechtschreibstörungen und sonstigen Einschränkungen, die einen Nachteilsausgleich zur Folge haben können, wenden Sie sich an die Schulpsychologinnen.