Betreutes Praktikum

Betreutes Praktikum
Wenn Sie an unserer Berufsoberschule in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen oder Gesundheit aufgenommen werden möchten, aber weder eine entsprechende berufliche Ausbildung abgeschlossen, eine einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt noch die fachpraktische Ausbildung an der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Sozialwesen) erfolgreich durchlaufen haben, dann können wir Ihnen die Möglichkeit des sogenannten Betreuten Praktikums anbieten. Das Praktikum hat nach § 6 (3) FOBOSO eine Dauer von mindestens sechs Monaten in Vollzeit und muss einschlägig betreut werden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese geforderte Betreuung zu übernehmen, damit Sie schon im kommenden Schuljahr an unserer Schule aufgenommen werden können.

Unsere Betreuung umfasst unter anderem

  • einen Informationsabend vor Beginn des Praktikums,
  • zwei Praxistreffen während des Praktikums (außerhalb der Arbeitszeit),
  • einen Besuch in Ihrer Praktikumsstelle, an denen Ihre Betreuungslehrkraft mit Ihnen und Ihrer Anleiterin/Ihrem Anleiter sprechen wird und
  • die Anleitung zur vertieften Auseinandersetzung mit der eigenen Tätigkeit, dem Arbeitsfeld und der Klientel in Berichten und durch eine Präsentation.

Ihre Praktikumsstelle, die Sie selbst auswählen können, muss im Stadtgebiet München. Sie können mit Kindern, Jugendlichen, Senioren, Erwachsenen in besonderen Lebenslagen (z.B. Obdachlosigkeit, Asylstatus), Menschen mit Behinderungen oder kranken Menschen arbeiten.

Zwei Drittel Ihrer täglichen Arbeitszeit sollten Sie im direkten Kontakt mit diesen Menschen verbringen.
Sie sollten eine feste Ansprechpartnerin/einen festen Ansprechpartner haben, die/der u.a. Fehlzeiten dokumentiert, anleitet, Fragen beantwortet, Rückmeldung gibt, Sie bei der Durchführung eines Projektes unterstützt und für die Betreuungslehrkraft erreichbar ist.

Sie sollten gegen Bezahlung arbeiten. Falls Sie ehrenamtlich tätig sind, bedenken Sie bitte Folgendes: während des Praktikums sind Sie noch nicht Schülerin/Schüler an unserer Schule und erhalten deshalb in dieser Zeit keinerlei öffentliche Fördergelder (BAFöG, Arbeitslosengeld, Kindergeld nur im Einzelfall)!
Alle weiteren Informationen erhalten Sie an einem der Informationsabende.